Nachhaltiges Bauen – ein Kampf zwischen Profit und Greenwashing?


Nachhaltigkeitsziele

Sollten spätere Generationen einmal die Geschichte des 21. Jahrhunderts studieren, werden sie sich über die 20-er Jahre vielleicht sehr wundern: Sie würden feststellen, dass wir hier als Gesellschaft eine radikale Kehrtwende gemacht haben. Deutlich wäre sichtbar, dass wir die Disruption selbst herbeigeführt haben.

Ja, mehr noch: Eine Analyse der monetären Strukturen offenbarte weiterhin, dass wir sogar viel dafür bezahlt haben, das zu tun. Und wenn wir nicht alles verkehrt machen, offenbarten die Geschichte vielleicht, dass wir mit einem hohen Maß an Veränderungsintelligenz das Richtige taten. Was werden unsere Enkel und Urenkel über uns sagen?

Doch der Reihe nach… beleuchten wir zunächst einmal das „Jetzt und hier“ – eben die Herausforderung. Es ist die Zukunftsentwicklung, an der spätere Generationen uns messen werden. Sie wird mit der Kurz-Formel „ESG“ umrissen.


ESG – die neue Währung und ihre Chancen

„ESG“, so lautet die Kurzformel für die Welt der Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und gute Unternehmensführung.

E Environmental
S Social
G Governmental

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, was das Ganze mit Ihnen und Ihren Immobilien zu tun hat? Die Antwort findet sich in einer Reihe neuer Gesetze. Diese verpflichten Marktteilnehmer zu neuen Dimensionen der Nachhaltigkeit.

Das neue Regelwerk zu Gas- und Ölheizungen zu Beginn nächsten Jahres hat sicherlich die größte Breitenwirkung. Das Regelwerk um Photovoltaik-Anlagen und die Voreinstellung unseres Bewegungsradius werden jeden betreffen – ob Vermieter oder Mieter. (15-Minuten-Stadt und Aufladung des Autos bis 50 km Reichweite).

Der Begriff der Nachhaltigkeit wird hier übrigens konsequent um das Thema Ethik ergänzt. Der Katalog dieser Forderungen richtet sich auch an der Ethik des Managements aus: So war die Behandlung der Mitarbeiter und Lieferanten früher lediglich Gegenstand der „Mund-zu-Mund-Propaganda“. Auch die Beantwortung von Anfragen der Verbraucher und Journalisten gelten heute als Kriterium für die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens. Ist das Management umweltbewusst? Öffentlichkeitswirksam finden diese Punkte jetzt Erwähnung in der Bewertung renommierter Analysten und Strategen.

Die Nachhaltigkeits-Strategie im Bauwesen setzt keineswegs nur die Multis unter Zugzwang: Die Sorgfaltspflichten betreffen indirekt auch die KMUs, die kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Diese Neuordnung der Strukturen bringt den Charakter einer Währung mit sich. Sie ermöglicht auch die Erschließung neuer Mittel: Einige Banken haben sich bereits dem Aspekt der Nachhaltigkeit verschrieben.

Ihre Kredit-Zusagen basieren auf einer Erweiterung der konservativen Bewertung. Kredite vergeben sie mit Blick auf den „ecological footprint“ (den
ökologischen Fußabdruck). Im gegenwärtigen Klima der Zurückhaltung der Banken kann dies das finanzielle Risiko deutlich abfedern.

Die durch ESG ausgelöste Betrachtungsweise taucht indirekt das Geschäftsgebaren aller Akteure in ein neues Licht. Deshalb sollten auch Immobilienbesitzer und -investoren ihr Vorgehen hier einordnen und darstellen können.

Mit den folgenden Informationen erhalten Sie einen Ausblick auf den Alltag von morgen und Impulse zur nachhaltigen Wohnstruktur.


Die 15-Minuten-Stadt

Die Kurz-Formel für das Leben von morgen lautet: 15 Minuten. Die Stadt ist dann energieeffizient, wenn jeder Bürger eine Viertelstunde zur Verwaltung sowie zu den Versorgungsquellen des täglichen Bedarfs braucht. Vorausgesetzt wird, dass er zu Fuß geht, Rad oder „Öffis“ fährt.

Carlos Moreno, Professor an der Sorbonne, hat dieses Konzept entwickelt. Es fand dann seinen Eingang in die politische Planung im Jahr 2016, nämlich im Pakt von Amsterdam der EU, ratifiziert durch die Minister der Länder für Städtepolitik der EU. Weiterhin gelten als Pfeiler die übergreifenden Instanzen der Vereinten Nationen (UN) aus dem Jahr 2017, der Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt (ein Grundsatzpapier, welches noch unter der Regierung von Angela Merkel zustande kam und auch das wirtschaftliche Wohlergehen einbezieht) und der Smart City Charta. Diese stellt das Leitbild der gegenwärtigen Regierung dar.

Die Leuchtfigur dieser Philosophie ist übrigens aktuell die Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, die dieses Konzept mit großem Engagement verfolgt.

Grundlage sämtlicher Überlegungen ist die Urbanisierung: 84 Prozent der Bevölkerung Deutschlands werden in 2050 im städtischen Raum leben. Einer der strategischen Kernpunkte dieser Gesellschaft soll in der kommunalen Selbstverwaltung und Dezentralisierung bestehen.
Mittlerweile realisieren viele Länder dieses Konzept. Aktuell haben die meisten eher Versuchs- als Vorschrifts-Charakter. Barcelona (Spanien) zum Beispiel organisiert den Stadtkern mithilfe von Super-Blocks. In diesen Blocks wird die Zufahrt für Fahrzeuge drastisch auf die notwendigen Funktionen für Anlieger und Lieferungen beschränkt. Bis zu 9 Blocks werden zu einem Super-Block zusammen gefasst.

Grüne Inseln mit Sitzmöglichkeiten ergänzen die Einheit ebenso wie Kübel mit Grünpflanzen und Beet-Arrangements. Die Vorfahrtsregelung begünstigt Radfahrer und Fußgänger, Autos ist ein Tempolimit von 10 erlaubt. Die Straßen werden auf einspurige Fahrstreifen reduziert.
Es ist die Kombination nachhaltiger Denkansätze und ein hohes Maß an Gestaltungshoheit, das schnell zu einer neuen Lebenswirklichkeit führt. Zeitnahe Korrekturen von Fehlentwicklungen sind direkt eingeplant.


Übrigens ist das Ganze nicht so neu: Vielleicht erinnert sich der eine oder andere von Ihnen noch an den „Bücherbus“? Das war die mobile Leihbücherei, die 14-tägig in den Ort kam, um die Bewohner mit Lektüre zu versorgen. So musste niemand den Weg in die entfernte Kreisstadt auf sich nehmen, um sich mit Büchern einzudecken. Und auch der Bäcker oder Lieferanten mit Kurzwaren drehten ihre Runden durch die kleineren Orte und entlegenen Viertel.

Auch existierte ein „Kühlhaus“, mit Gefrierfächern zur Miete. Wer nicht das nötige „Kleingeld“ besaß, um sich eine eigene Gefriertruhe zu leisten, war mit der Anmietung einer eigenen Kammer gut ausgestattet.

Die Ausgangs-Situation dieser Zeit war der angestrebten Situation sehr ähnlich: Die Anzahl der PKWs im Ort war deutlich geringer. Die Arbeitsstelle befand sich spätestens in der nächsten Kreisstadt oder dem nächsten Ort, Fußwege wurden in Kauf genommen oder mit dem Rad bewältigt.
Ziel dieses Vorgehens muss die Lebensqualität der Menschen sein. Und um die zu gewährleisten, ist die Beachtung einiger Gesetzmäßigkeiten wichtig.

  • Ein Grundgesetz besteht in der Quartiersentwicklung über alle Assetklassen hinweg.
  • Ein Nachhaltigkeitsimpuls ist Herzstück jeder Entwicklung.
  • Nachhaltiges Wirtschaften beinhaltet auch in monetärer Hinsicht den Gedanken der Enkelfähigkeit.


Das Quartier – Wertsteigerung über verschiedene Assetklassen hinweg

Ein profitables Immobilien-Investment hängt auch von der richtigen Fokussierung auf die Quartiersentwicklung ab.

Galt es früher lediglich mal zu schauen „was denn da sonst noch so gebaut wird….“ wird jetzt eine deutlich erweiterte Prüfung nötig sein: Die „15-Minuten-Stadt“ strebt eine soziale Teilhabe an, die sich über verschiedene Generationen und Hintergründe erstreckt. Konsequenterweise lautet eines der prägenden Worte „Inklusion“.

Bereits zu Beginn der Quartiersentwicklung muss der Gedanke der Inklusion überall einbezogen sein. Barrierefreie Wohnungen und Häuser sowie öffentliche Gebäude sollten Selbstverständlichkeit sein.
Ein Hausnotruf und ein erleichterter Zutritt zu Freizeitangeboten können ergänzend einen Grundstein für ein hohes Maß an Lebensqualität legen.

Die Organisation von Lieferdiensten für Lebensmittel (frisches Obst und Gemüse vom Bauern oder vom stationären Handel) sparen Zeit und Geld. Mit einem durchdachten Mobilitätskonzept lässt sich das Angebot ergänzen.

Hier ist Kreativität gefragt! Augsburg zeigt, wie es gehen kann.

Die Fuggerstadt verfügt über einen städtischen Kräutergarten, der „für alle“ da ist. Heil- und Gewürzkräuter sind in einer leicht verständlichen und übersichtlichen Weise angeordnet.
Dieser Garten ist sehr beliebt, Vandalismus ist ebenso wenig sichtbar wie Maßlosigkeit. (Jeder nimmt nur, was er braucht.) Außerdem bietet er eine Möglichkeit, sich in einem angenehmen Rahmen zu begegnen. Der befürchteten Vereinsamung könnte so etwas entgegen gesetzt werden.

In Kombination mit einer bienenfreundlichen Begrünung und den richtigen Gehölzen kann eine „grüne Lunge“ entstehen. So ein Projekt bietet sich als Gemeinschaftsprojekt unter Investoren geradezu an: Die Teilung der Kosten und die Optimierung der Nutzung schaffen ebenso geldwerte Vorteile als auch einen Image-Gewinn. In Augsburg lässt sich beobachten, dass dieser Garten weit entfernt vom „Greenwashing“ ist: Für viele Menschen ist die kleine grüne Lunge ein „Herzensobjekt“.

Die Nachhaltigkeit einer Immobilie spricht eine attraktive Klientel von Mietern an: Das berühmt-berüchtigte „Leben bis zum eigenen Gartenzaun“ wird von vielen als überholtes Modell erlebt. Kontakte sind erwünscht. Es ist an einigen Stellen in der Hand des Immobilienbesitzers, diese auf nachhaltige Art zu ermöglichen.

Die Digitalisierung erfordert Flexibilität und Kreativität: Was genau soll aus einer zweistöckigen Ladenfläche werden, wenn für den Laden nur noch die Betreibung einer Fläche Sinn macht? Wie lassen sich Gewerbeimmobilien nutzen, wenn die ehemalige Fertigung verlegt wurde?

Und wie kann dem Bedürfnis nach Kontakt und persönlicher Weiterentwicklung entsprochen werden? Der Quartiersgedanke lebt von der konstanten Anpassung der Immobilien an die aktuellen Bedürfnisse. Zertifizierungssysteme für nachhaltiges Bauen können die Einhaltung von Qualitätsstandards garantieren.

Der Gewinn? Er besteht in einer lebenswerten Umgebung. Er besteht in einer positiven Bewertung der Immobilie durch die Mieterschaft oder die Eigentümer. Und diese zahlt sich in genau der Währung aus, die wir eingangs erwähnt haben: In „social proof“, dem sozialen Beweis eines Beitrags zur lebenswerten Gesellschaft.

ESG hat die Funktion einer Währung. Es ist imagebildend und fließt in die Bewertung des Unternehmertums ein. Mit nachhaltigen Investments bauen Sie Ihr Image als Immobilien-Investor und -eigentümer profitabel auf.


Garagenmodul und Balkonkraftwerk – schneller Einbau und Amortisierung

Spätestens mit den gestiegenen Energiekosten sind die Photovoltaik-Anlagen für Garage und Balkon Bestseller. Da sie mit etwas handwerklichem Geschick selbst montiert werden können, sind sie oft das erste, was aus einem herkömmlichen Haus ein ökologisches Haus macht.


Garagen, Carports und Balkone stellen zudem Alternativen zu Hausdächern dar. Der Preis beginnt für ein Komplett-Set ohne Montage bereits bei ca. 550 Euro. Sehr gute Bau-Anleitungen gibt es im Internet, zum Beispiel auf YouTube.

Diese Voraussetzungen sollten vor dem Kauf abgeklärt werden:

  1. Die statische Belastbarkeit des Carports bzw. des Balkons.
  2. Die Baugesetze des jeweiligen Bundeslandes (bei Aufständerung oder Denkmalschutz)
  3. Die Brandschutz-Verordnung spielt eine Rolle
  4. Die Windempfindlichkeit als Entscheidungs-Grundlage für liegende oder aufgestellte Module.
  5. Die Belastbarkeit der Elektrik des Hauses (bei einem Balkonkraftwerk)
  6. Die Absprache zwischen dem Vermieter und dem Mieter
  7. Eine eventuelle Absprache mit den Nachbarn
  8. Die Anmeldung beim Netzbetreiber (bis 600 Watt durch ein einfaches Formular)
  9. Die Anmeldung beim Finanzamt im Falle einer Stromüberlassung (an Mieter zum Beispiel)

Das Gewicht der Anlage muss mit der Tragfähigkeit der Aufbaufläche vereinbar sein. Werden die Module mit einer Aufständerung versehen, ist das Gewicht der Konstruktion mit einzubeziehen.

Eine behördliche Genehmigung kann nötig sein: Dies wird von den einzelnen Ländern in Eigenregie bestimmt. Eventuelle Vorschriften bezüglich denkmalgeschützter Bauten könnten eine Montage ebenso verbieten oder unter bestimme Vorschriften stellen. In diesen Bereich fällt auch die einheitliche Bauweise von Gebäuden, wie sie zum Beispiel in einem historischen Ortsteil existieren kann. (Also dort, wo nicht jeder sein Haus streichen darf, wie er mag, sondern bestimmte Farben nicht erlaubt werden.) Auch die kulturelle Nachhaltigkeit steht im Fokus der Nachhaltigkeit.

Eine Anlage ohne Aufständerung unterliegt selten einer Genehmigungspflicht. Module mit Aufständerung sollten sicherheitshalber zuvor mit dem Bauamt abgeklärt werden.

Bezüglich der Brandschutz-Verordnung ist ein Check der Elektrik nötig: Trägt die Elektrik des Hauses die Anlage oder kann es zur Überlastung kommen? (Dies gilt besonders für Mehrfamilienhäuser, bei denen ein Balkonkraftwerk montiert werden soll.) Für Garagenmodule gilt: Inwiefern ist die Anlage windgeschützt, oder wie stark wäre sie bei aufgestellten Modulen den Einwirkungen durch den Wind ausgesetzt?

Die ästhetische Wirkung oder Blendwirkung der PV-Anlage kann entscheiden

Auch, wenn die gegenwärtige Rechtsprechung eine Montage begünstigt: Der Mieter ist in der Pflicht, mit dem Vermieter den Sachverhalt abzuklären. Dabei wird dem Vermieter eine Mitsprache bei ästhetischen Gesichtspunkten zugestanden. Auch die Nachbarn werden rechtlich geschützt: Sie sollten sich durch die Anlage nicht belästigt fühlen. So wurde zum Beispiel die unangenehme Blendwirkung als derartig beeinträchtigend bestätigt, dass der Eigentümer zum Rückbau seiner Anlage verurteilt wurde. (Az. I-9 U 35/17)

Dieses Beispiel zeigt, dass nachhaltige Denkansätze weitaus umfangreicher sein können als lediglich „Strom sparen und Fuels abschaffen“.

Gegenwärtig sieht das Gesetz eine Anmeldung beim Netzbetreiber vor. Bis zu einer Leistung von 600 Watt kann diese über ein einfaches Formular erfolgen. Teilweise wird empfohlen, abzuwarten, falls die Grenze von 600 auf 800 Watt angehoben wird. Wer dies nicht möchte, hat die Möglichkeit, den Wechselrichter mit einer Erweiterung zu kaufen: Hier ist dann eine problemlose Umstellung von 600 auf 800 Watt möglich sein. Im Falle der Stromüberlassung besteht eine Meldepflicht beim Finanzamt. (Beispiel: Der Vermieter installiert die Anlage und überlässt den Mietern einen Anteil am Strom.)


Pachten statt Kaufen: Das Komfort-Modell eines Energie-Anbieters

Ein attraktives Leasing-Modell bietet der Energieversorger Mainova aus dem Rhein-Main-Gebiet: Das Unternehmen bringt die Anlage auf dem Hausdach an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Abnehmer, über eine bestimmte Laufzeit den Strom bei diesem Unternehmen einzukaufen.


Regelballast beim Reihenhaus: Der Kampf zwischen Sanierung und Brandschutz

Schwerer haben es Besitzer von Reihenhäusern, wenn es um die Anbringung einer Photovoltaik-Anlage geht.

Das Reihenhaus prägt oft das Erscheinungsbild in urbanen Randgebieten, Kreisstädten und Dörfern. Die Deutschen lieben ihr Einfamilienhaus mit Gartenzaun – das Reihenhaus ermöglicht besonders für junge Familie die Erfüllung dieses Traumes.


Die Vorschrift der LBO (Landesbau-Ordnung) regelt die „Anbringung von Dachaufbauten“. Zwischen 0,5 und 1,25 Metern Abstand zum nachbarschaftlichen Haus oder zur nachbarschaftlichen Anlage sind Vorschrift.

Mittlerweile hat sich eine Interessengemeinschaft gefunden, die mit einer Petition für die Änderung des Regelwerkes kämpft. Ziel ist, die Ausklammerung des Begriffes „Photovoltaik“ aus dem Begriff „Aufbau“, alternativ die Veränderung der Abstandsregelung.

(Das Land Baden-Württemberg hat bereits reagiert und das Hindernis entfernt.)

Der Hintergrund dieser Regelung findet sich in der Brandschutzverordnung: Der Rand und der Unterbau der Photovoltaik-Anlage sind maßgeblich für die Genehmigung.

Bestehen sie aus nicht brennbaren Materialien, steht bei 0,5 Metern Abstand zum Nachbarhaus einer Genehmigung nichts im Wege. Dies ist bei Glas-/Glas-Modulen gegeben.

Glas-/Folien-Module hingegen sind brennbar, also ist hier weiterhin ein Abstand von 1,25 Metern zum Nachbarhaus zu achten. Soll die Photovoltaik-Anlage auf dem Reihenhaus wirklich energie-effizient sein, empfiehlt sich also direkt der Kauf von Glas-/Glas-Modulen.


Wer soll das bezahlen?

Die steigenden Zinsen haben das finanzielle Klima verändert: Die Banken reagieren oft eher zurückhaltend, wenn es um die Vergabe von Darlehen geht, die einstmals große Kauffreude auf dem Immobilienmarkt hat sich eingetrübt. Dieser Tatsache alleine mit der Romantik von der „schönen neuen grünen Welt“ begegnen zu wollen, wäre ruinös.

Einige Banken haben ihre strategische Ausrichtung um die Nachhaltigkeit ergänzt. Auch die KfW bietet günstige Darlehen für ein nachhaltiges Investment in Immobilien an. Ergänzt werden diese Kredite und Förderungen durch Angebote der Städte und Länder. Begrünungen mit Bienenfreundlichkeit und energetischer Auswirkung stehen im Mittelpunkt von neuen Förderprogrammen.


Grünes Bauen muss nicht zu dem befürchteten „Groschengrab“ werden. Allerdings bedarf sie einer überlegten Strategie. Die richtige Vermarktung gehört in jedem Fall dazu: „Bisschen mehr Grün und öfters mal zu Fuß gehen“ ist keine Strategie. Zu dieser gehören die Kommunikation und der Aufbau eines glaubwürdigen, authentischen Image. Beide Faktoren wirken sich zusätzlich günstig auf geänderte Kosten-Strukturen aus.


Austausch von Gas- und Ölheizungen – wie hoch ist die Förderung?

Ab Beginn des Jahres 2024 soll ein Neueinbau von Heizungen mit der Pflicht zum Austausch, jedoch auf dem Grundsatz der Technologiefreiheit erfolgen. Dies bedeutet konkret, dass die Ölheizung ausgedient hat, was den Neubau eingeht.

Die Regierung hat sich auf folgende Fakten geeinigt: Ab 2024 gilt das Ziel 65 Prozent Höchstanteil für fossile Brennstoffe bei Heizungen.
Allerdings wurde diese Vorgabe mit Blick auf wirtschaftliche und soziale Härten deutlich abgefedert. Die Sonder-Regelungen sehen konkret so aus:

  • Bei einem Schaden an einer Gas- oder Ölheizung reicht die Reparatur. Ein Austausch ist nicht zwingend vorgesehen.
  • Die Nachrüstung wird mit einer „Schonfrist“ von drei Jahren erlaubt.
  • Ausnahme: Der Wert des Hauses liegt unterhalb des Wertes der Technik. Die Investition soll auch auf längere Sicht sinnvoll sein.
  • Immobilienbesitzer über 80 Jahre sind von der Umrüstungspflicht befreit. Diese tritt dann erst bei Verkauf oder Vererbung ein. Allerdings wird auch hier eine Übergangsfrist angeboten.
  • Gas bleibt weiterhin erlaubt – mit der Vorgabe, 65 Prozent „grünes Gas“ zu verwenden. Der Grundsatz der Technologie-Freiheit gilt: Es gibt keine Pflicht zur Wärmepumpe.
  • Wasserstoff – eingebettet in ein Regelwerk – wird erlaubt. („H2-Ready“ – die Wasserstoff-Technologie ist in der Lage, bis zu 30 Prozent des Energie-Bedarfs zu decken.)
    Möglichkeiten der gesetzeskonformen Nutzung bestehen auch bei einer Kombination der Heiz-Techniken wie zum Beispiel mit der Wärmepumpe und fossilen Brennstoffen.
    All dies findet statt auf der Basis der Austausch-Pflicht für Gasheizungen: Hier besagt das Gesetz, dass eine Gasheizung nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden muss.


Bezüglich der Gasheizung greift dann der Grundsatz der Technologiefreiheit, so dass ein Betrieb mit Wasserstoff und Biomasse weiter erlaubt ist.



An ihre Stelle soll möglichst die Wärmepumpe treten, der Star der Energie-Wende.
Eingebettet wird diese Vorgabe in eine Abfederung finanzieller Härten. Im Visier der Unterstützung finden sich einkommensschwächere Bevölkerungs-Gruppen und solche mit einem bestimmten Lebensalter. Die Mittel werden aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit gestellt. Konkretisiert wird dieser Gesetzentwurf im April dieses Jahres.

Für viele Hausbesitzer stellt schon der Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung eine enorme finanzielle Belastung dar: Immerhin werden mindestens 5000 – 6000 Euro fällig – bei steigenden Preisen. Der Einbau einer Wärmepumpe beginnt bei ca. 15 000 Euro für das Komplettpaket. Für die ohnehin schon deutlich strapazierten Geldbeutel der Hausbesitzer dürfte dieser Schritt eine enorme Belastung darstellen.

Außer dem Bund hält auch die KfW Fördermittel bereit.

Förderungen für den Wärmepumpeneinbau Bis zu 40 Prozent Fördermittel können für den Einbau einer Wärmepumpe abgerufen werden. Aus dem Programm der KfW und Mitteln des Bundes
(Klimaschutz-Fonds, BEG) sollen die Fördergelder für die Umstellung auf Wärmepumpen bezahlt werden.

Förderung aus den Mitteln der KfW: Für Neubauten

„Energie-effizient bauen“ nennt sich der Fördertopf der KfW. Der Abruf dieser Mittel setzt eine Beratung durch einen zertifizierten Energieberater voraus. Ebenso ist wichtig, dass der Antrag auf dem Original-KfW-Formular eingereicht wird. Die Beantragung muss zwingend vor dem Einbau der Pumpe erfolgen.
Dieses Programm ist der Förderung von Neubauten vorbehalten.
Förderung aus Mitteln des Bundes

Um Immobilienbesitzer von Altbauten zu entlasten, wurde eine Förderquote von vollumfänglich 45 Prozent aufgelegt.

Das ursprünglich unter dem Namen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) laufende Programm läuft seit dem 01.03.2023 unter „Bundesförderung klimafreundlicher Neubau“. Eine weitere Änderung besteht in dem Förderstopp für Pumpen, die ausschließlich Raumluft nutzbar machen. (Gilt für Einzelmaßnahmen).

Wie bei den KfW-Förderungen gilt auch hier: Die Antragstellung muss im Vorfeld erfolgen und die Genehmigung des Antrages muss vorliegen. Ausnahmen können für Beratung und Planung gelten, sicherheitshalber ist auch hier eine vorherige Abklärung empfehlenswert.
Weitere Voraussetzungen sollten unbedingt beachtet werden:

  • Spezifische Versicherungen mit Ausschlusscharakter,
  • das Volumen an Jahresarbeitsleistung, (Gesamteffizienz von 2,7 für Bestand und 4,5 für Neubau)
  • der Abgleich der Hydraulik (Hintergrund ist die Absenkung des Energieverbrauchs)
  • eine Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Zertifizierungsvorgaben für Dienstleister/Lieferanten
  • Einhaltung vorgeschriebener Überprüfungen
  • Einhaltung der Vorschriften für Heizungs-Systeme (Flächenheizung)
  • Vollkommene Sicherheit für die Förderung erhalten Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides.
  • Die unbedingte Einhaltung der Frist für das Einreichen des Verwendungsmittelnachweises oder ersatzweise eines Antrages auf Fristverlängerung im Vorfeld der Verlängerung.
  • Die Geräuschdrosselung, also die Lautstärke während des Betriebs.

Die Förderung findet über die verschiedenen Assetklassen hinweg statt: Fördermittel für Wohngebäude, „Nichtwohngebäude“ und Einzelmaßnahmen können beantragt werden.
Gegenwärtig bezweifeln Insider allerdings, dass diese Gelder aus den Mitteln des Klimaschutz-Fonds in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird mit Umschichtungen gerechnet, um die Zusagen halten zu können.

Kommt keine Förderung über BAFA- oder KfW-Mittel zustande, ist eine steuerliche Absetzbarkeit möglich. Hier wird die Erstattung nach der Investition getätigt. Der maximale Fördersatz liegt bei 40 Prozent.

Einige Unternehmen bieten auch die Möglichkeit, eine Wärmepumpe zu leasen oder zu finanzieren.
Folgender Faktor dürfte sich indirekt mittelfristig auf die Kostenstruktur auswirken:
Ergänzend zu diesen Fakten sollte jeder Immobilien-Besitzer die mögliche Auswirkung einer nachhaltigen Wertschöpfungskette kennen.


Kommt der amtlich verordnete Blackout?

Leise waren die Stimmen derer, die die Umsetzbarkeit der Pläne zur Elektromobilität bezweifelten. Die Frage „Wo soll denn der ganze Strom herkommen?“ mag nach Unwissenheit klingen.

Doch zeichnet sich mehr und mehr die Überlegung ab, die Aufladung zu bestimmten Zeiten zu verbieten. So sieht die Bundesnetz-Agentur vor, ab 01.01.2024 die Stromzufuhr zu rationieren. Dies ist vor allem den Ladestationen für E-Mobilität geschuldet, die im großen Stil am Feierabend „Strom ziehen“.


Auch die Wärmepumpe wird hier genannt, da sie viel Energie verbraucht.

Ein Novum ist das nicht: Schon Peter Altmaier, der damalige Wirtschaftsminister, musste erfahren, dass es immer der Überbringer der schlechten Nachricht ist, der angefeindet wird. Seinen Leidensgenossen, den Bürgermeistern, ergeht es nicht viel besser:

So resümierte Franziska Giffey, regierende Bürgermeisterin von Berlin, laut über eine mögliche Abschaltung von bis zu 3 Stunden pro Tag. Dies solle mit Ankündigung geschehen und sei zu bestimmten Tageszeiten durchaus zumutbar.

Es mehren sich die Stimmen, die Bedenken bezüglich der vollumfänglichen Abrufbarkeit von Strom haben. Geplante Reduzierungen seien unumgänglich.

Diese Steuerung des Verbrauchs nennt sich „demand side management“. Das „Demand side management“ regelt die netzkonforme Steuerung von Verbrauchern.

Hier zeichnet sich also eine Situation ab, die nicht mehr die Bedürfnisse der Verbraucher priorisiert, sondern ein Eingreifen des Netzbetreibers vorsieht. Das Konzept des individuellen Verkehrs ist das Konzept der Freiheit. Auch die unbegrenzte Verfügbarkeit von Strom ermöglicht einen individuellen Lebensstil.


„urban infrastructure“? Das ist fast wie ein offenes Fass Nitroglycerin…

Das Ampelverfahren soll auch hier regeln , wer fahren darf – und wer nicht…
Klaus Müller, der Leiter der Bundesnetz-Agentur, hält für das Kapazitäts-Management eine eingängige Methode bereit: Durch ein Ampel-Modell wird der Verbraucher in Zukunft erfahren, wieviel Energie zur Verfügung steht:

  • Ist die Ampel grün, steht ausreichend Energie für eine Umsetzung der persönlichen Pläne zur Verfügung. (Im Klartext bedeutet das, dass er sein
    Elektro-Auto auch soweit aufladen darf, dass eine Fahrt von mehr als 50 Kilometern damit möglich ist.)
  • Durch eine gelbe Ampel wird signalisiert, dass es zur Abschaltung kommen kann: Der Strom wird dann im Ernstfall für eine begrenzte Anzahl von Stunden abgeschaltet.
  • Eine Abschaltung des Netzes wird durch die rote Ampel signalisiert: Hier ist jetzt der Radius des Elektro-Autos auf 50 Kilometer Reichweite beschränkt.

Und so liest sich die Smart Grid-Technologie:
„Um das Netz stabil zu halten, könnten Maßnahmen wie die zwangsweise Abschaltung von Erzeugungs-Anlagen, von Transiten oder auch eine zwangsweise Leistungsreduktion bei Verbrauchern angewendet werden.“ (§13 Abs.2 EnWG)

Ein steuerndes Eingreifen des Netzbetreibers soll dabei nur dann angestrebt werden, wenn die Markt-Akteure sich nicht einigen können. Bis dahin, so die Hoffnung Müllers, sollen gesprächsbereite Parteien sich ohne Einmischung möglichst selbst einigen.
Hier entstehen jedoch Unsicherheiten.

  • Auch Klaus Müller weiß, dass Verhandlungen über Strom für viele befremdlich sein dürften. Wie soll das konkret aussehen?
  • Die Entscheidung über die „rote Ampel“ würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Prognosemodellen beruhen, weil keine ausreichenden Erfahrungswerte vorhanden sind.
  • Die Entscheidung über „Rot“ oder „Grün“ der Ampel lässt eine Steuerungs-Funktion für etliche Sektoren der Wirtschaft sowie der Verbraucher-Seite zu. Hier dürfte es zu einer teilweisen Neu-Ordnung von Machtverhältnissen kommen – einhergehend mit einer Neu-Ordnung von wirtschafts-politischen Machtverhältnissen.

Aus welchem Blickwinkel dieses Szenario auch immer betrachtet wird: Es ist ein strategischer Hotspot der Zukunftsentwicklung.

Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht dieser Situation mit Optimismus entgegen: Seinen Berechnungen zufolge ist die Stromversorgung bis 2031 gesichert – auch unter dem Aspekt abgeschalteter Kohle- und Atomkraftwerke. Habeck plant den massiven Ausbau von Windkraftanlagen.

Die Machbarkeit dieser Pläne wird jedoch von Experten angezweifelt: Die dreifache Baugeschwindigkeit wäre nötig, um das Ziel zu erreichen. Vor dem Hintergrund langer Genehmigungsverfahren und bürokratischer Hürden wirkt das Vorhaben sportlich.

Zudem hat der Nabu ernsthafte Bedenken angemeldet: Windräder stehen unter anderem aufgrund ihrer Gefährdung der Tierwelt in der Kritik. (NABU steht für Naturschutzbund Deutschland, der älteste Verband dieser Art in Deutschland.) Auch die enormen finanziellen Mittel, die innerhalb kurzer Zeit zur Umsetzung benötigt werden, sollten vonseiten des Bundes bereit gestellt werden.


Die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit

Zahlreich sind die Herausforderungen im Bereich „Nachhaltiges Bauen“. Leitfaden-getreues Abarbeiten wird kaum möglich sein, da fast alle Bereiche unseres täglichen Lebens einer Veränderung unterworfen sind.

A beautiful grassy field with windmills in the distance under a blue sky


Dies bringt eine atmosphärische Grundstimmung, die sich für die einen anfühlt wie eine Verheißung. Für viele andere fühlen sich die gegenwärtigen Veränderungen allerdings an wie eine Bedrohung, da sie nicht wissen, was auf sie zukommt.

Hier kann ein Immobilienbesitzer oder -investor einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Vielleicht liefert ein Zitat der legendären Architektin Zaha Hadid einen wertvollen Impuls:

„Ich glaube nicht daran, dass Architektur nur ein Dach über dem Kopf liefern sollte. Sie sollte die Fähigkeit besitzen, zu inspirieren, zum Nachdenken anzuregen und neue Kraft in Dir zu wecken.“

Zaha Hadid, Architektin und Legende geb. 31.10.1950 in Bagdad, gest. 31.03.2016 in Miami, Florida

Die wenigsten von uns sind mit dem Bau von Flughäfen und Wolkenkratzern beschäftigt. Sicherlich findet sich bei manchem Projekt eine Möglichkeit, Menschen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen. Oft ist es nur eine kleine Änderung – dieses berühmte eine Prozent – die eine Verbesserung bewirkt.
Keine Sozialromantik, sondern eine vernünftige Investition haben wir vor Augen. Wir sind sicher, dass es sich mehrfach für Sie auszahlt.


Wenn in ferner Zukunft auf uns geschaut wird …

… was würden die Menschen wohl finden? Welche Anzeichen würden darauf hindeuten, dass wir eine Hochkultur waren? Gäbe es in unseren Innenstädten etwas, was sie beeindrucken würde? (Außer den bereits bekannten Sehenswürdigkeiten).

Und wenn die Wissenschaft unser soziales Leben analysieren würde, welche Fähigkeiten würden ihnen dann wohl ins Auge fallen? Ob es eine Verbindung gäbe zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und inklusiver Gesellschaft wie im 15-Minuten Stadtkonzept?

Einer der Kristallisations-Punkte wird jeder Vermeidung des Greenwashing liegen. (Also einer halbherzigen, oberflächlichen Umsetzung) Jetzt sollten Sie Ihr Konzept von Nachhaltigkeit angehen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an: Wir unterstützen Sie bei einer schnellen Umsetzung, indem wir Ihnen helfen, kostspielige Fallen zu vermeiden.