Die Begrünung kann den Erhol – und Marktwert einer Immobilie deutlich erhöhen. Besonders im Frühling sorgt die Lust am eigenen Garten für ein deutliches Umsatz-Plus im Gartenmarkt.  

Das Bedürfnis nach einer aufbauenden Umgebung, nach Gemüse aus dem eigenen  Hochbeet hat seit den Lockdowns zu einer Veränderung des Lebensgefühls geführt: Möglichst viel  sollte direkt zuhause erhältlich und erlebbar sein. Je mehr desto besser.  Die soziale Nachhaltigkeit erwächst direkt aus dem Bedürfnis der Mieter und Eigentümer.

Aktuell wird dieses Bedürfnis noch aus Fördertöpfen unterstützt.  In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick und Tipps für eine Optimierung der Immobilie und des  Budgets. Außerdem finden Sie die wichtigsten Urteile zum Thema Garten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Balkon und Terrasse – ein begehrtes Nah-Erholungsgebiet
  2. Grünanlagen: Steuerlich absetzbar und förderwürdig
  3. Förderung für Menschen mit Handicap
  4. Weit kommen mit wenig Geld: Der Prachtgarten kann erstaunlich günstig sein
  5. Nicht mal mehr bücken: Der Hochgarten kann alles
  6. Die EU-Verbotsliste: Liebgewordene Klassiker und invasive Pflanzen sind passé
  7. Nur gute Planung bringt den gewünschten Garten-Ertrag
  8. Die Perma-Kultur. Wie stylish kann „sparsam“ sein?  
  9. Vertikale Gärten – der Park der Zukunft wächst in den Himmel
  10. Efeu
  11. Wo sind die Grenzen? Nützlinge, Kompost und Zeiten
  12. Der soziale Aspekt der Grünanlage
  13. Die Qualität des Bodens entscheidet
  14. Höhere Mieten erzielen durch eine hochwertige Garten-Ausstattung
  15. Kein Kapital mehr liegen lassen: Das Nah-Erholungsgebiet Garten
  16. Rechtssichere Mieterhöhungen
  17. Urteile zum Mietanteil des Gartens und der Mieterhöhung
  18. Grillen, Rauchen, Feiern – hier ist der Vermieter in der Pflicht


Balkon und Terrasse – ein begehrtes Nah-Erholungsgebiet

Gemäß einer Erhebung des Portals Statista hat die Menge der Personen, die einen Balkon oder eine  Terrasse besitzen von 2018 bis 2021 deutlich zugenommen: Waren es im Jahr 2018 noch 57,33 Millionen, sind es in 2021 bereits 58,75 Millionen.  

Die Anzahl der Personen ohne diese Möglichkeit sank hingegen im gleichen Zeitraum von 13,12 auf  11,79 Millionen. Vergleicht man diese Zeitspanne mit der Zeit der Lockdowns, fällt die deutliche  Parallele auf.

Dieser Sehnsucht können Sie jetzt noch kostengünstig begegnen: Aktuell  bietet die Bundesregierung viele Möglichkeiten der Förderung zur Begrünung an. Auch, wenn Sie  vielleicht nicht direkt eine Terrasse oder einen Balkon vorweisen können, bieten sich alternative  und energieeffiziente Möglichkeiten der Begrünung.  


Grünanlagen: Steuerlich absetzbar und förderwürdig

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker-Rechnungen sind bis zu einer Höhe von 5200,00  Euro pro Jahr absetzbar.  

Die Modernisierung und der Erhalt (Pflegedienstleistungen) von Hecke und Zaun sowie von  Rasenflächen und Wegen sind abzugsfähig. Sie wollten schon immer einen Teich? Auch diese Anlage  kann steuerlich geltend gemacht werden.  

Neben den steuer-relevanten Dienstleistungen haben Sie auch zahlreiche Möglichkeiten, die Neu Anlage oder Erweiterung von Grünanlagen fördern zu lassen.  

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Antrag vor dem Beginn der Arbeiten einreichen. Nur dann ist er  förderfähig.  

Bundesländer und Städte haben zur Erschaffung „grüner Lungen“ Fördertöpfe eingerichtet, die sich  für Sie lohnen.  

Beispielsweise bietet Rheinland-Pfalz in der Stadt Mainz einen Kostenzuschuss für die Begrünung  von Fassaden und Dächern. Dieser kann bei Fassaden bis zu 1000 Euro betragen, bei Dächern liegt  der Zuschuss bis zu einer Höhe von 7000 Euro.

Vorgesehen sind sowohl private Besitzer als auch Vereine und Unternehmen bis zur  mittelständischen Größe. Grundlage für eine Prüfung ist die Einreichung des Antrags vor Baubeginn  und eine Planung der Begrünung für mindestens 10 Jahre. Ausgeschlossen sind Projekte, in deren  Satzung eine Vorgabe zur entsprechenden Begrünung herrscht. Eigenleistung ist ebenfalls  ausgeschlossen.  

Die Ansprüche können bei der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energie-Effizienz eingereicht  werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.  

https://www.mainzer-stiftung.de/foerderprogramme/dachfassadenbegruenung

In ähnlicher Art bieten viele Städte Programme für die Begrünung an. Der Zuschuss wird an  unterschiedliche Bedingungen geknüpft. So ist Eigenleistung teilweise erlaubt, auch die Summen für  die Förderungen unterscheiden sich.  

Die Stadt Frankfurt fördert Dach-, Fassaden- und Hof-Begrünungen mit bis zu 50 Prozent.  Auf Gemeinschaftsprojekte erhalten Sie zudem noch einmal einen Bonus von 5 Prozent – maximal bis  zu 100 000 Euro.  

Dieser Link führt Sie zum Portal der Stadt Frankfurt direkt:  

https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/klimabonus

Es kann sich auch lohnen, einen Verein zu gründen, der den Erhalt seltener Arten zum Ziel hat.  Ein Verein, der über mehrere Immobilien hinweg mit innovativer Begrünung seltene Arten von  Pflanzen schützt, handelt auch energieeffizient. Wenn er dann noch Insekten beheimaten kann, kann zusätzliche Möglichkeiten zur Förderung  bieten. Abhängig ist dies meistens von den Vorgaben auf den Ebenen des Landes oder der Kommune.  

Hamburg hat drei Millionen Euro angesetzt, um Dach-Begrünungen zu fördern.  20 Quadratmeter müssen es mindestens sein, die begrünt werden. 60 Prozent erhalten private  Eigentümer, 40 – 50 Prozent sind für gewerblich genutzte Immobilien drin. Für den Zuschuss von 60  Prozent ist keine Rückzahlung vorgesehen.  

Dieses Programm sieht auch den „Dringlich Verfügungsberechtigten“ vor, also einen Ermessens Spielraum. Das Programm unterscheidet zwischen alten und neuen Gebäuden, eine entsprechende  Anpassung der Bedingungen bezüglich der Bauweise sorgt für faire Bedingungen.  

Dieser Link führt zum Portal direkt:  

https://www.hamburg.de/foerderung/4364756/gruendachfoerderung/#F%C3%B6rderprogramm%2 0Dachbegr%C3%BCnung 

Die Schwabenmetropole Stuttgart bietet ein Programm, welches schon Gruppen ab drei Personen mit bis zu 4000 Euro pro Jahr und bis zu 2000 Euro in den Folgejahren unterstützt. “Initiativ-Gruppe” nennt sich dieser berechtigte Antragsteller.

“Kleinräumige Nutzungen mit gesellschaftlichem und ökologischen Mehrwert” werden durch das Programm unterstützt.

Gefördert werden Torf-freie Erde, Saatgut, Werkzeug und Material für Hochbeete.
Wie immer muss die Förderung vor dem Beginn der Arbeiten, vor dem Kauf eingereicht werden.

Die Stadt hat eine Koordinierungs-Stelle eingerichtet, die das urbane Grün wie zum Beispiel bei Hinterhöfen und Entsiegelungen fördern soll. Die Besonderheit in diesem Projekt liegt in der Flexibilität hinsichtlich der Antragsteller: Einzelpersonen und größere Gruppen werden bei der Förderung berücksichtigt.

Immerhin werden hier bis zu 70 Prozent gefördert, mit einer Höchstgrenze von 45000 Euro pro Grundstück.

Diese Stelle befindet sich beim Amt für Stadtplanung und Wohnen. Den Link zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/stadterneuerung/foerderprogramme-urbanes-gruen.php#foerderprogramm-stuttgarter-gruenprogramm


Förderung für Menschen mit Handicap: Zu- und Durchgänge werden umgebaut

Auch bauliche Maßnahmen zum Erreichen der kleinen Grünanlage können gefördert werden:  Klassisch ist hier die Förderung im Zusammenhang mit einem Handicap, wie zum Beispiel einer Geh Behinderung. Diesen Förderungen voraus geht eine Einstufung durch den medizinischen Dienst der  Krankenkassen.  

Die „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ zielen auf den Erhalt der selbständigen  Lebensführung oder die Erleichterung und Unterstützung der Pflege durch die Angehörigen ab. Mit

den Pflegestufen 1-5 werden unterschiedliche Maßnahmen bewilligt. Bis zu 4000,00 Euro pro Person  und Antrag können bezuschusst werden. Befinden sich mehrere Personen in dieser Situation in der Wohnung oder dem Haus, können auch mehrere Zuschüsse gegeben werden. Bis zu vier  Förderungen zu je 4000,00 Euro können gewährt werden. In einem weiteren Antrag ist dann noch  einmal die Bezuschussung in gleicher Höhe möglich.  

Der Einbau von Rampen, Treppenliften oder die Veränderung von Durchgängen sind Klassiker dieser  Baumaßnahmen. Die Kombination mit anderen geförderten Maßnahmen kann die Lebensqualität,  die eine Immobilie bietet, deutlich steigern.  

Bei Beantragung empfehlen wir Ihnen, diesen Termin sorgfältig vorzubereiten: Gespräche mit  erfahrenen Pflegekräften und Betroffenen sowie Beratern erhöhen die Chancen auf die benötigte  Einstufung.  


Weit kommen mit wenig Geld: Der Prachtgarten kann erstaunlich günstig sein

Eine erstaunliche Methode, eine grüne Oase zu pflanzen, ist die Tauschbörse.  Diese Börsen werden online und lokal organisiert. Im Angebot sind Blumen, Gräser, Gemüse und  Obst. Besonders die alten Sorten erleben eine Renaissance.  

Auch Saatgut wird angeboten. Hier sind allerdings durch den Gesetzgeber teilweise Grenzen gesetzt:  Nicht alle Arten dürfen über selbst gezogenes Saatgut vermehrt und vertrieben werden.  Auch Pflanzen aus anderen Ländern unterliegen stellenweise der Gesetzgebung. Das berühmt berüchtigte Beispiel mit dem Hanf, den man „fürs Poesie-Album pressen will“ ist ein Beispiel unter  mehreren für die halluzinogene Pflanze.  

Auch das Schneiden der Hecke gemeinsam mit den Nachbarn zu beauftragen kann zu Ersparnissen  führen. Von einer geringeren Anfahrtzeit bis zu dem Aushandeln eines Nachlasses – Gemeinsinn  rechnet sich!  


Nicht mal mehr bücken…Das Hochbeet kann alles!

eit der Lockdown-Phase hat das Hochbeet eine enorme Renaissance erlebt. Selbst Gemüse ziehen,  jederzeit die richtigen Kräuter zu haben – all das übt eine Faszination auf Menschen jeden Alters aus.  

Hochbeete gibt es in vielen Preislagen und Ausführungen. Für kleine Reihenhausgärten halten Garten-Center eine besondere Variante bereit: Das Stufen-Hochbeet bietet bis  zu drei Meter Beet auf einem halben Quadratmeter Fläche. Dieses Beet ist nicht nur zur Bepflanzung mit Blumen und Kräutern geeignet – es eignet sich auch sehr gut als Sichtschutz.

Wie wäre es, wenn Sie dem Mieter zum  Einzug ein Starter-Paket zur Wahl stellen? Die Grünanlage so zu gestalten, dass dem Mieter ein  kleines Paradies geschenkt wird, muss nicht teuer sein. Aber es sendet ein Signal….

Die EU-Verbotsliste: Liebgewordene Klassiker und invasive Pflanzen sind passé

Die EU hat im ersten Quartal dieses Jahres eine neue Liste heraus gegeben, welche bisher erlaubte  Pflanzen unter Verbot stellt. Das Pampasgras ist ein Beispiel. Weitere Pflanzen-Arten – auch solche,  die gerne mal aus dem Urlaub mitgebracht werden – finden sich auf dieser Liste der Bundesregierung.

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/nationaler-artenschutz/invasive-gebietsfremde-arten/ueberblick-invasive-gebietsfremde-arten


Die EU-verbotsliste: Liebgewordene Klassiker und invaive Pflanzen sind passé

Die EU hat im ersten Quartal dieses Jahres eine neue Liste heraus gegeben, welche bisher erlaubte  Pflanzen unter Verbot stellt. Das Pampasgras ist ein Beispiel. Weitere Pflanzen-Arten – auch solche,  die gerne mal aus dem Urlaub mitgebracht werden – finden sich auf dieser Liste der Bundesregierung.

https://www.bmuv.de/themen/artenschutz/nationaler-artenschutz/invasive-gebietsfremde-arten/ueberblick-invasive-gebietsfremde-arten


Nur gute Planung bringt den gewünschten Garten-Ertrag

So sparen Sie übers Jahr Hunderte Euro und tagelange Arbeit.

Soll der Garten Ihnen auch in einigen Jahren noch Freude bringen? Dann sollten Sie diese Leitsätze  

• In einem Garten kann während des ganzen Jahres eine belebende Farbgebung sein:  Diese entsteht entweder durch Blüten oder durch intensive Farben auch während der kalten  Jahreszeit. Reihum während des Jahres etwas blühen zu lassen ist über die meisten Monate  hinweg möglich.  (Wein ist eine schnell wachsende Pflanze, die mit einer herrlich intensiven Farbgebung dem Herbst das Triste nimmt. Außerdem kann er eine energieeffiziente Wirkung haben , indem er das Haus kühlt.)  

• Manche Pflanzen haben das Potenzial, sich negativ auf andere Pflanzen auszuwirken.  Hierzu zählen zum Beispiel der Essigbaum und der Walnussbaum. Andere Pflanzen halten  Schädlinge fern: Rainfarn, Rosmarin und Lavendel halten Zecken aus dem Garten. Erdbeeren  funktionieren gut mit Knoblauch: Der hält Schnecken fern.  

• Der Wasserbedarf eines Gartens wirkt sich als Kostenfaktor deutlich auf das Haushalts Budget aus. Der „englische Rasen“ sorgt ebenso wie andere Pflanzen für einen hohen  Wasserbedarf. Selbstverständlich ist auch immer die begrünte Fläche maßgeblich.  Hitzeperioden lassen sich im Hinblick auf den Wasserverbrauch voraus berechnen. Wir  empfehlen intensiv, dies auch zu tun: Sätze wie „Irgendwann hörste auf zu gießen. Was  überlebt, überlebt, der Rest hat halt Pech gehabt. Aber das wird mir auf Dauer zu teuer!“  sind in den letzten Jahren häufiger gefallen. Viele von ihnen neben einem Rasen mit braunen  Lücken.  

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Tipp:  

Eine Mixtur von Stauden und Gräsern kann auch mit Bepflanzungsplan bestellt werden.  Das Spiel der Farben und die Charakteristik der Pflanzen harmonieren sicher miteinander!  

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Haben Sie sich schon einmal mit der Perma-Kultur beschäftigt? Diese Art des Gärtnerns hat eine  eigene Fan-Gemeinde.  


Die Perma-Kultur. Wie stylish kann “sparsam” sein?

Spalierobst ist nur ein Ausdruck dieser Anbau-Philosophie… Wissen Sie, wie es ist, Erbsen vom Dach  zu essen – Erbsen, die neben Blumen wachsen?  

Ein grundlegendes Prinzip dieser Garten-Architektur besteht der Anlage verschiedener Zonen. Die  Ausrichtung auf Schutz, Wärme und Ernte entspricht dem Vorgehen unserer Vorfahren.  

Die Perma-Kultur ist eine Gartenbau-Methode, mit der sich hohe Wasser-Rechnungen reduzieren  lassen. Durch den vertikalen Anbau der Pflanzen wird nur eine Fläche gegossen. Gleich zwei Pflanzen  profitieren von einer Wassergabe. Sie ist deshalb so genial, weil dabei kein Verzicht entsteht: Sowohl  der Ertrag als auch die Ästhetik dieser Methode überzeugen.  

Der Kampf gegen den Schneckenbefall dürfte durch diese Methode auch leichter werden: Statt die  Beete auf mühsame Art und Weise mit einem Blech einzumauern, werden die Pflanzen einfach höher  gesetzt. Der Bedarf an widerlichen Bierfallen und lückenlos ausgebrachtem Bodenbelag reduziert sich  so automatisch!

Die Perma-Kultur läd zum kreativen Gestalten ein. Das Ideale? Sie bietet auch  Gestaltungsmöglichkeiten für kleine Flächen. Sie haben weder einen eigenen Garten noch einen  Anteil? „Balkonien“ lässt sich durch die Perma-Kultur zu einem kleinen Sehnsuchtsort umgestalten.  

Die Begrünung hat die Kraft, die Temperatur zu kühlen, wenn sie in die Höhe gezogen wird und über  genügend Blattwerk verfügt. Dabei stellt sie gleichzeitig einen Sichtschutz dar.

Idealerweise sollte ein kleiner Teil des Gartens wild wachsen. Generell jedoch ist es Ihnen überlassen,  ob Sie einen romantischen Bauerngarten mit Gemüse und Bauernblumen anlegen – oder ein elegant verwunschenes Grün mit Kräutern und ausladender Blütenpracht.

Sie haben nur eine Wand? Mit geringen finanziellen Mitteln lassen sich Töpfe bepflanzen. Wächst das  Grün in diesen Töpfen, kann diese Wand wirken wie ein vertikaler Garten.  


Vertiakle Gärten – der Park der Zukunft wächst in den Himmel

Die Urform dieser Gärten? Sie bestand in der vollkommen einfachen Idee, das Haus einfach mit Efeu  zuwachsen zu lassen. Kaum jemand kann sich der Faszination der geheimnisvoll wirkenden Orte entziehen, die sich hinter der grünen Pracht verbergen.

Der vertikale Garten ist nichts anderes als die Weiterentwicklung dieser Idee. Genau genommen ist  sie eine Kunstform. Ihr berühmtester Repräsentant ist Patrick Blanc. Der steht für diese Kunstform  wie Dali für den Surrealismus.  

Patrick Blanc ist durch seine Gärten auf der ganzen Welt bekannt. Der französische Botaniker hatte  seinen Durchbruch in den späten 80-er Jahren, als er seine Installationen auf der französischen  Gartenschau präsentierte.

Blanc haucht grauen Fassaden und urbanen Trutzburgen neues Leben ein. Seine Arbeit ist vielleicht  nicht für jeden erschwinglich. Aber sie ist eine Inspiration für jeden, der einer Immobilie eine  individuelle Signatur verleihen will.  Und sie ist energieeffizient: Nachweislich kühlt das Grün das Haus.

Eine Fassade des Künstlers Patrick Leblanc. Der französische Botaniker gestaltet weltweit vertikale  Gärten an urbanen Immobilien.  


Efeu

Efeu ist günstig. Genau genommen muss er gar nichts kosten – ein kostenloser Ableger kann schon nach wenigen Jahren die ganze Hauswand zieren.  

Efeu kann innerhalb kürzester Zeit jeder Immobilie eine faszinierende Aura verleihen.  Allerdings hat er drei Nachteile:  

1. Nicht jeder verträgt Efeu. Manche Menschen verspüren in der direkten Nähe von Efeu eine  „reizende“ Wirkung.  Hautausschlag und Atemnot können in wenigen Fällen die Folge sein.

2. Efeu wuchert schnell – und bildet über die Zeit hinweg starke Äste, die sich in jede Ritze  drücken. Wenn Sie das aristokratisch wirkende Grün nicht zwischen Mauer und

Fensterrahmen haben wollen, dann stellen Sie eine konstante Pflege sicher.  

Erfolgt eine Kontrolle durch den Rückschnitt, werden Sie lange Freude an der vertikalen  Bepflanzung haben.  

3. Durch Efeu können vereinzelt Mäuse an der Hauswand hochkommen. Das ist nur sehr selten  der Fall, verschweigen wollen wir es Ihnen aber nicht.  


Wo sind die Grenzen? Nützlinge, Kompost und Zeiten

Für die einen ist der Garten eine Frage purer Kosten-Nutzen-Abwägung. Für die anderen ist er  Ausdruck einer Glaubensfrage.

Wann genau sollte man den englischen Rasen sprengen?  

„Nachts um drei, also im Moment jedenfalls….“  

Der Glaube des einen kann schnell das Ärgernis des anderen werden…

Garten, Wachstum und Ernte. Zeiten und Methoden waren zu allen Zeiten eine Frage der eigenen  Überzeugung. Leider eskaliert das schnell, wenn die nächtliche Beregnung zur Störung des Nachbarn  wird. Wenn der eine den perfekten Rasen vor Augen hat und der andere seine Augenringe und  mangelnde Konzentration während der Präsentation, ist der Ärger vorprogrammiert.  

Nicht anders verhält es sich mit dem Kompost und den Nützlingen.  

Manche Lebensmittel verursachen äußerst unangenehme Gerüche und locken Ungeziefer an. Und  die Nützlinge, die ja zur Bekämpfung der Schädlinge auf den Blumen dienen sollen, sind vielleicht  erklärungsbedürftig.  
Klar ist: Der Vermieter kann einem Mieter das Anlegen von Kompost nicht verbieten.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, diese Gespräche als Möglichkeit zu sehen, nicht als Zeit-Dieb. Es sind Gespräche um Themen, bei denen eine schrittweise Annäherung leichter möglich ist.
In diesen Gesprächen lässt sich Vertrauen aufbauen, sie sind eine Einzahlung auf Ihre Zukunft.

„Jede Begegnung ist eine neue Chance“  

Wir von beyondassets empfehlen Ihnen nicht, mit einem unnützen Regelwerk aufzuwarten. Wir  empfehlen Ihnen, eine klare Strategie für Ihre idealen Mieter zu haben. So machen Sie sich die  Vermietung und den Verkauf leichter.  


Der soziale Aspekt der Grünanlage

Der städtische Kräutergarten in Augsburg

Zu einer der bemerkenswertesten Anlagen in Deutschland zählt der städtische Kräutergarten in  Augsburg. Die klosterähnliche Anlage in der Innenstadt bietet einen Platz zum Verweilen und  kostenlose Kräuter für Mahlzeiten und heilende Mittel.  

Die Grünanlage beruht auf einer Idee der Fugger. Die Bankiers-Familie, die bis heute prägend ist für  den Charakter der Stadt, hatte das Wohl der Stadt-Bewohner im Blick. Vor diesem Hintergrund schuf  sie nicht nur eine Möglichkeit für die armen Bewohner, ein kleines Haus zu besitzen. Sie sorgte auch  für eine Quelle zur gesunden Ernährung und Heilung. Das Bemerkenswerte an dieser Anlage ist nicht nur der soziale Grundgedanke. Bemerkenswert ist auch, dass  in diesem Garten ein Gemeinschaftsgeist entsteht, der die ihm eigene Ästhetik bis heute erhält. Jeder  nimmt nur das, was er braucht.  

Wie wirkt sich eine Grünanlage aus, die die Menschen lächeln lässt?  

Ein Garten hat immer eine soziale Komponente….

Die gestalterische Kraft einer Grünanlage  

Die aufbauende Wirkung von Pflanzen, Blüten und Garten-Arrangements ist schon nach wenigen Sekunden bis Minuten sichtbar.  Menschen werden offen für Gespräche, die sie ansonsten vielleicht nie miteinander führen würden.  Alleine im Vorbeigehen einen oder zwei Sätze zu wechseln, schafft über eine bestimmte Zeit hinweg ein gutes Miteinander. Eine positive Atmosphäre entsteht.

Wie hoch ist der Gesprächsanteil zum Thema „gute Nachbarschaft/friedliches Miteinander“, wenn  jemand ein neues Haus oder eine Wohnung gefunden hat? Wir wissen nicht, wie Ihre Schätzung  ausfällt. Unserer Erfahrung nach liegt dieser Anteil bei ungefähr 90 Prozent.  

Es ist nie nur die Anordnung der Wände, die den Wert einer Immobilie ausmacht. Stets ist es auch  der Frieden, der von der Wohnanlage ausgeht. Er senkt die Beschwerdequote. Er veranlasst  Menschen Sätze zu sagen wie „Ich zahle gerne etwas mehr, um da wohnen zu können.“ Oder „Lieber  zahle ich mehr und habe dann Ruhe.“  Dieses Vorgehen ist eine Einzahlung auf die Zukunftsentwicklung einer Immobilie.

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Experten-Tipp: Der Garten sollte Emotionen auslösen

Vor diesem Hintergrund macht es sich bezahlt, die Grünanlage vorausschauend zu planen.  Optimal ist, die Mieter mit einzubeziehen: Wird der Garten durch Ihre Mitgestaltung zu ihrem Garten, kann sich das positiv auf die Mietdauer auswirken und die Fluktuation senken. Auch im Zusammenhang mit Mieterhöhungen ist dieser Schritt empfehlenswert. Wichtig ist, eine Auswahl zur Verfügung zu stellen oder ein Budget zu umreißen.

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Skulpturen und Wasserspiele sowie Sitzgelegenheiten geben einem Garten eine persönliche Note.
Erstaunliche Wirkung entfalten auch Pflanzen, die intensiv duften. Eine hochwertige Duftrose ist nicht so teuer – ihre Wirkung ist enorm. Auf dem kleinsten Raum können Sie so einen außergewöhnlichen Garten mit hohem Erholwert gestalten. Wenige, dabei gut geplante  Akzente bringen oft mehr als viele wahllose Elemente. Sie werden erstaunt sein, wie weit Sie mit dem Budget kommen, wenn Sie planvoll vorgehen.

Sobald es um die Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und Stauden geht, ist eine vorherige Beratung empfehlenswert. Zu oft stellen Gartenliebhaber im Nachhinein erst fest, dass sich mit dem Wachstum auch ungewollte Schäden einstellen: Dann werden Teile der Bepflanzung wieder heraus gerissen. Seriöse Gärtner raten deshalb oft zu einer “lichten” Bepflanzung: Sie sehen den Garten in zwei bis drei Jahren vor sich. Oder die eine Sorte “mickert vor sich hin”, weil das Wurzelwerk der anderen Pflanze sie erdrückt.

Beliebt sind Elemente wie Ziersteine,  Steinplatten, Bienenhotels und Vogelhäuschen.  Inkludieren Sie diese Möglichkeiten in Ihr Angebot, ragen sie positiv aus der Mehrzahl der Vermieter heraus. Mit guter Planung lassen sich diese Ausgaben auch in die Förderungen integrieren.


Die Qualität der Bodens entscheidet

Eine Bodenprobe kann sinnvoll sein, wenn nichts bisher so richtig wachsen wollte. Diese können Sie bei einigen Gartenbau-Unternehmen oder Landwirtschafts-Centern anfordern. Mit der präzisen Analyse können Sie dann auch die Liste der benötigten Zugaben oder Maßnahmen erhalten. Diese Investition kann sich für Sie sehr schnell auszahlen: Pflanzen, die nach einem oder zwei Jahren einfach wieder eingehen oder nie richtig wachsen, sind weitaus teurer als diese Bodenprobe.

Häuser, die von vornherein als Kapitalanlage gedacht waren, können einen Mangel an Bodenqualität haben. So kann es zum Beispiel sein, dass die Erde obendrauf nur 20-30 Zentimeter dick ist. Direkt darunter befindet sich dann etwas besserer Bauschutt. Dieser kann aus Abriss-Grundstücken stammen, die “auch Erde haben, halt mit ein paar Steinen drin, aber generell auch ganz normale Erde”. (So lautet zumindest dann die Schilderung…)

Die Probleme sind ebenso vorgezeichnet wie höhere Kosten in der Anlage und dem Erhalt. Es beginnt dann mit dem Rollrasen, der nötig wird, weil die normale Aussaat nach kurzer Zeit immer wieder intensiv von Unkraut durchdrungen sein wird. Auch Heckenpflanzen wie Thuja & Co dürften kaum normal wachsen: Häufiger Austausch ist nicht selten die Folge.

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Seriöse Gärtner raten oft zu einer lichten Bepflanzung. Sie sehen den Bestand von Hecke, Strauch und Baum nach zwei bis drei Jahren und sparen dem Eigentümer das Geld für den Überbestand.

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Mit der Beachtung dieser Tipps ersparen Sie sich Enttäuschungen und unnötige Zeit- und finanzielle Verluste.


Höhere Mieten erzielen durch eine hochwertige Garten-Ausstattung

Balkon, Terrasse und Garten werden als Wohnfläche berechnet. Deswegen zahlt die Ausstattung auf die Höhe der Miete ein.

Hochwertigkeit wird definiert durch die Qualität der Materialien und der Bauweise.
Ein moderner Schnitt und ein frisches Arrangement erhöhen den Wert dieser Erhol-Oase.

Von kurzlebigen Trends, die finanziell aufwändig in der Gestaltung sind, lebt nur das Gartencenter wirklich gut. In den 70-er Jahren war es große Mode, eine Tanne vor dem Haus zu haben. In den Exposés sah das richtig gut aus. In den Gärten am Anfang auch.
Nach einigen Jahren verdunkelte die Tanne dann total das Fenster der ersten beiden Etagen.
Das Ergebnis? Nur mit viel Aufwand konnte der Flachwurzler dann wieder aus dem Garten entfernt werden. Zurück blieben ein Krater und eine hohe Rechnung für die Entfernung.

Auch die Steinzäune, die durch ein Drahtgitter zusammen gehalten werden, sind wohl in wenigen Jahren wieder verschwunden. Diese kurzlebigen Trends verschlingen viel Geld. Sie lassen eine flexible Gestaltung des Gartens nicht zu, da sie seinen Charakter dominant prägen. Bei der Gestaltung der Grünanlage zahlt es sich aus, konsequent die Zukunftsentwicklung zu verfolgen.

Mit dieser Gestaltung überzeugen Sie solvente Mieter:

  • Privatheit
    Blickdicht oder sichtgeschützt ist ein wichtiges Kriterium für viele Mieter.
  • Raum für Soziales
    Hierzu zählt eine Sitzecke für mehrere Personen ebenso wie der richtige Rasen.
    In einer Gegend mit vielen Familien sollte der Rasen unempfindlich sein.
    “Spiel-” oder “Fussball-Rasen” sind eine gute Wahl.
  • Stimmungsaufheller

Ein Blick in den Garten sollte reichen, um nach draußen einzuladen.
Klare Akzente erwirken diese Stimmung. Wie Sie diese passend zu Ihrer Klientel herstellen können, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.


Kein Kapital mehr liegen lassen: Das Nah-Erholungs-Gebiet Garten

So richtig gern hört es niemand. Die meisten Gärten bestehen aus dem Konzept “bissl Grün und Erde halt. Und die Sitzgruppe.” Kommt dann der nächste Trend, wird das Ganze halt zugepflastert – teilweise oder ganz.
Dabei könnte der Garten jeden Tag das bieten, was die Verkaufspsychologie als Überzeugungs-Moment wertschätzt: Eine positive emotionale Stimmung. Dieses “Wow!”. Und diese innere Überzeugung “Wie gut, dass du hier zugeschlagen hast”.

An welche Zielgruppe richtet sich Ihr Angebot als Vermieter? Oder vielleicht möchten Sie selbst Ihre Lebensqualität und gleichzeitig den Wert der Immobilie verbessern? Den Garten neu zu gestalten bedeutet, ein bis zwei Wochenenden zu investieren. Diese Konzepte sind leicht umzusetzen. Außerdem sind sie mit vergleichsweise geringen finanziellen Mitteln machbar.

Eine Farbe

Eine einzige Farbe vor grünem Hintergrund begründet das Stimmungsbild.
Überall anwendbar – auch auf dem Mini-Rasen hinter dem Reihenhaus!

Blau in sämtlichen Schattierungen wirkt edel, etwas unergründlich und eher ruhig.
Abweichungen hin zu violetten und grünlichen Schattierungen können die Stimmung noch vertiefen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, nur Blumen und Stauden zu pflanzen und einen eleganten Charakter zu verleihen. Oder Sie setzen blühende Kräuter ein, die die Anmutung eines Bauern-Gartens verleihen. Mit einzelnen, größeren Steinen zwischendurch wirken die Beete wie eine Landschaft. Dieser Effekt einer Bergwelt hat den Vorteil, dass er sich schnell mal umwandeln lässt und dem Kräuter-Fan ebenso gerecht wird wie demjenigen, der nicht selbst gärtnern will.

Die Farbe Rot verfügt über eine Pflanzenvielfalt, die sich für Inszenierungen anbietet.
Vom Feuer-Salbei bis zur Rose vermittelt Rot einen Hauch von Dramatik und Opulenz.
Ideal können Steinfiguren jeder Machart kombiniert werden. Von der griechischen Statue bis zum plätschernden Brunnen: Die Farbe Rot in Kombination mit grün und Skulpturen ist ganz großes Kino. Der Nachteil? Für eine Familie mit spielenden Kindern sind diese Arrangements vielleicht weniger geeignet.

Orange vermittelt explodierende Lebensfreude und wird besonders gerne für Grün-Oasen im Boho-Style verwendet. Zufällig wirkende Arrangements mit Körben, Zink-Gefäßen und Steinen komplettieren die einladende Optik.

Orange kommt dann besser zur Wirkung, wenn sie mit der Komplementär-Farbe Aubergine kombiniert wird. Der sonnige Charme dieser Farbe wird besonders gerne mit Sitzmöbeln mit Retro-Charme kombiniert: Die Patina der Sitzgruppe und die gewollte Zufälligkeit versetzen sofort in eine entspannte Stimmung. Upcycling-Fans setzen diese Farbe gerne im Rahmen von Paletten-Möbeln und Wänden ein. Und auch mit weißem Kies und Bistro-Möbeln ist an einem Wochenende ein neuer Sitzplatz entstanden.

Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Gartenanlage einen gepflegten Eindruck vermittelt und gleichzeitig kindgerecht ist.

Eine Philosophie

Gärten im japanischen Stil haben den großen Vorteil, auch für den kleinsten Raum geeignet zu sein. Mit ihrer klaren Aufteilung in Linienführung und Material wirken sie sofort auf die innere Verfassung des Betrachters ein.

Bux, weißer oder grauer Kies, Steinplatten in natur für den Gehweg und solitäre Pflanzen genügen. NIwaki nennt sich die Kunst des Formschnittes bei Bäumen. Diese lassen sich auch oft in Kübeln anpflanzen, so dass die Bodenqualität garantiert werden kann.

Ein Garten im japanischen Stil ist auch optimal für Vorgärten geeignet. Er ist mühelos an einem Wochenende angelegt und trägt zum Wert der Immobilie mit bei.

Sollte der Garten in einer exklusiveren Immobilie liegen, lässt sich natürlich ein Teich dazu arrangieren. Mittlerweile kostet das auch nicht mehr ein Vermögen. Hier drängt sich eher die Frage nach der zuverlässigen Pflege auf: Wäre der Mieter auch bereit, die Pflegekosten mit zu übernehmen oder pflegt er selbst zuverlässig die Wasserqualität?

Diese Art von Garten ist geeignet, um den “inneren Mönch” zu aktivieren.

Laissez-faire und Dolce Vita

Lebensgenuss als oberstes Prinzip ist die Umschreibung für beide Philosophien.
Die Fähigkeit, Zeit zu verschwenden und die Fähigkeit, dies auch  zu genießen, zeichnet den Stil dieser südeuropäischen Länder Frankreich und Italien aus.

Farbenpracht, Bistro-Möbel … ein Hauch Selbstvergessenheit haftet den französischen Gärten an.
Das italienische Ambiente vermittelt den Eindruck, dass ein einzigartiger, ein  unvergesslicher Moment ganz nah ist.
Beide Philosophien lassen Menschen weit reisen – und viel Geld dafür ausgeben!
Dieses Urlaubsfeeling zuhause erleben zu können bietet Lebensqualität.

Einen Garten in diesem Stil vorzubereiten oder anzulegen ist gerade im Hinblick auf solvente Mieter oder Käufer kein Fehler.
Diese nachhaltigen Investments in den Garten unterscheiden sich deutlich von kurzlebigen Trends. Menschen schätzen Lebenskunst und ein friedliches Ambiente.

Leih-Pflanzen – mühelos und jederzeit in Top-Form

Gärtnereien bieten einen Service für Firmen an, der auch für Eigentümer interessant sein kann: Wenn Sie keine Lust haben, aufwändig einen Garten anzulegen und auf die Suche nach einem geeigneten Konzept zu gehen, dann ist diese Möglichkeit ideal für Sie.

Die Anlage von Rasen und Hecke ist leicht und schnell machbar. Mit einer bis zwei Plfanzen lässt sich der Garten dann komplettieren. Sträucher und kleine Bäume im Kübel erzeugen je eine angenehme Atmosphäre.

Der Gartenbauer kümmert sich dann auch um Schnitt, Bewässerung und – wenn nötig – Einlagerung im Winter. Der Vorteil dieses Konzeptes besteht darin, dass sich der Eigentümer um nichts weiter kümmern muss. Außerdem ist so eine Anlage ebenso für einen kinderlosen Haushalt geeignet wie für einen Haushalt mit spielenden Kleinkindern.


Rechtssichere Mieterhöhung

Modernisierungen, Fristen und eine Angleichung an den Mietspiegel berechtigen zur Mieterhöhung.

  1. Die Modernisierung gilt als Grundlage, wenn sie deutlich spürbare Verbesserungen der Immobilie bringt. Bauliche Veränderungen wie zum Beispiel die Anlage einer Terrasse gelten als Grund.
  2. Sie muss mindestens drei Monate im vorhinein angekündigt werden.
    Sie darf mit 8 Prozent der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Insgesamt sind 20 Prozent innerhalb von drei Jahren im gesetzlichen Rahmen – im Rahmen einer Anpassung an die Ortsmiete.
  3. Bei einer Immobilie mit mehreren Mietparteien darf nur bei den Mietern aufgeschlagen werden, die auch direkt davon profitieren.
  4. Instandhaltungen unterscheiden sich von Modernisierungen.
    Instandhaltungen und Reparaturen sind von Modernisierungs-Kosten abzuziehen.
  5. In der Regel gilt die Jahresfrist: Mieterhöhungen dürfen nur im Turnus von 12 Monaten erfolgen.
  6. Der Paragraph 558 und 559 des BGB können einzeln oder in Kombination angewandt werden, um gesetzes-konforme Mieterhöhungen zu erzielen.
  7. In der Regel übernimmt bei einem eigenen Garten der Mieter die Pflege, bei einem Mehrfamilienhaus veranlasst das der Vermieter. Die Kosten für die Pflege des Gartens können auf die Miete umgelegt werden.


Urteile zum Mieteranteil des Gartens und der Mieterhöhung

Darf sich der Mieter im Garten nackt sonnen?

Nahtlose Bräune ist eine tolle Sache. Freiheit auch.
Allerdings fühlen sich viele Menschen doch eher unangenehm berührt, wenn der Nachbar nackt im Garten sonnt. Vor allem, wenn Kinder da sind, kann das den Frieden in der Nachbarschaft gefährden.

In der Tat handelt es sich bei dem FKK-Ritual um eine Ordnungswidrigkeit.
Sie als Vermieter dürften dann wütende Anrufe erhalten – oder eben entsprechende Schreiben.
Die Rechtslage ist klar: Die Belästigung der Allgemeinheit mit der persönlichen Freiheit kann mit einem Bußgeld belegt werden. So weit lassen es die wenigsten gerne kommen… Der Paragraph 119 des OWiG sollte als Argument schnell den Ernst der Situation belegen. (OWiG = Ordnungswidrigkeitenschutzgesetz)

Darf der Vermieter sich im Garten aufhalten – oder muss er die Erlaubnis des Mieters einholen?

Ohne jeden Graubereich zieht das Gesetz hier eine klare Linie: Der Vermieter muss den Mieter fragen, bevor er in dessen Garten geht. Ob das Törchen offen stand oder nicht, spielt keine Rolle. Mit der Vermietung ist die Befugnis vom Mieter einzuholen. Der Paragraph 123 des StGB legt hier sogar den Tatbestand des Hausfriedensbruchs fest.

Der Mieter nutzt den Garten nicht – muss er ihn zahlen?

Ist dem Einfamilienhaus erkennbar ein Garten zugeordnet, wird die Nutzung vorausgesetzt. Die Vermietung erfolgt rechtssicher an den Mieter des Hauses, ohne die Erwähnung des Nutzungsrechtes.
Somit ist auch klar, dass der Garten anteilig vom Mieter bezahlt wird. Eine Entscheidung, auf die Nutzung zu verzichten und deshalb die Miete zu mindern, ist nicht möglich.

Der Garten des Mehrfamilienhauses wird nach einem Passus im Mietvertrag berechnet:
Ist dort die Nutzung vermerkt, entsteht ein anteiliger Beitrag fällig.  Ist die Nutzung ausgeschlossen, wird auch kein Mietanteil fällig.
Eine einmal vereinbarte Nutzung kann aufgehoben werden, wenn beide Seiten sich hierauf verständigen.
Das Nutzungsrecht wird ausschließlich durch den Mietvertrag geregelt. Mündliche Absprachen sind nicht belastbar, Gewohnheitsrechte existieren nicht.

Wie hoch darf der Mietanteil am Garten und der Terrasse sein?

Im Normalfall werden für Balkon und Terrasse 25 Prozent des Mietpreises pro Quadratmeter angesetzt. Dies gilt für eine normale bis wirklich gute Ausstattung. Und es gilt nur, wenn der Garten intakt ist. Bodenplatten, die schräg einsacken und angefaulte, wackelige Zaunpfosten berechtigen nicht zu 25 Prozent.

In äußerst seltenen Fällen kann die Miete für den Außenbereich auch bis zu 50 Prozent betragen. Unbestreitbar exklusiv sind dann Bauweise und Ausstattung. Travertin- oder Feinstein-Platten sorgen für eine elegante Optik des Bodens. Holz, Glas und Stein wechseln sich ab mit Bambus.
Eine gemauerte Wand aus einzelnen Steinen kann als Sichtschutz dienen, die oberste Reihe gibt dem Beet Raum. Die stimmungsvolle Beleuchtung vollendet das exklusive Ambiente. 50 Prozent Mietanteil sind bei dieser Exklusivität gerechtfertigt.

Da sich beim Thema Garten und Mietanteil schnell Verstimmungen aufbauen, sollte die Berechnung einleuchtend begründet sein. Dies spart Ihnen  Zeit, Geld und Lebensenergie.

“Alles Geschmacks-Sache!” – Wie privat ist die Garten-Deko?

Der Streit um den Garten hat es so richtig in sich: Der berühmte “Maschendrahtzaun” ist zum Gassenhauer geworden. Und auch der Gartenzwerg mit dem Stinkefinger konnte bald eine glänzende Karriere vorweisen.

Im Fall des berühmten Gartenzwerges mit Stinkefinger oder eben dem, der sein Hinterteil nackt zeigt, gilt: Dieses “liebevolle” Arrangement kann durchaus als Beleidigung gesehen werden.
Mit dieser Einschätzung des Amtsgerichts Grünstadt gab das Gericht dem Kläger recht: Das Arrangement der Gartenzwerge – welches wohl auch darauf abzielte, von ihm als Beleidigung seiner Person interpretiert zu werden – musste in dieser Art entfernt werden.
Das Skurrile an dieser Betrachtung ist, dass ein “Stingefinger”, der mit einem Tuch umwickelt und mit Blumen dekoriert ist, nicht als Beleidigung gilt. Dieser Fall ist unter dem Aktenzeichen 11.02.1994, 2a C 33/93 zu finden. (Soziale Nachhaltigkeit scheint mit gelegentlichen skurrilen Momenten einherzugehen.)

Auch eine extrem auffallende Farbe der Wand kann zu rechtlichen Problemen führen. In einem Fall hat ein Mieter die Innenwände in einer sehr auffallenden Farbe gestrichen. Der Vermieter verlangte die Entfernung dieser Farbe und bekam Recht. Dies wurde auch vor dem Hintergrund der Instandhaltungspflicht geurteilt: Der Mieter hatte für den als Schaden eingeordneten Aufwand der Entfernung aufzukommen – allerdings wurde dieser mit dem Aufwand für sowieso entstehende Renovierungsarbeiten abgeglichen. (Die Wohnung war nur “besenrein”, also nicht frisch gestrichen zu hinterlassen.) Dieses Urteil schützt den Vermieter jedoch vor gestalterischen Maßnahmen, die den Wert der Immobilie deutlich senken können. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist aus dem Jahr 2013 und unter Aktenzeichen VIII ZR 416/12 zu finden.

Der Vermieter kann bei Auszug verlangen, dass diese Farbe durch eine neutrale Farbe (weiß) ersetzt wird. Allerdings hat er nicht das Recht, eine bestimmte Farbwahl während des Mietverhältnisses vorzugeben. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofes schützt den Mieter und findet sich unter Aktenzeichen (VIII ZR 47/11).


Grillen, Rauchen, Feiern – hier ist der Vermieter in der Pflicht

Grillen

Wer die heimische Grillkultur ein bisschen kennt, weiß: Es gibt diese berühmte falsche Kurve nicht nur im Fußballstadion. Auch der Veganer, der sich neben dem Grill mit Würstchen und Spare Ribs  wiederfindet, spürt diese Disharmonie. Nicht selten entsteht deswegen Unruhe bis hin zur Feindseligkeit  unter den Nachbarn. Der Vermieter ist dann in der Pflicht, die Situation zu regeln.

Eine einheitliche Rechtslage gibt es nicht. Gerichtsurteile zum Standort des Grills, zur Holzkohle-Verwendung beim Grill auf dem Balkon und zur Häufigkeit schossen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden. Letztlich bleibt: Der Vermieter regelt im Mietvertrag wann und wie gegrillt werden darf.

Wohl kein Gericht hat sich damit akribischer auseinander gesetzt als das Amtsgericht München. Ein Eigentümer aus Bad Tölz fühlte sich vom konstanten (fast täglichen) Grillen des Nachbarn derartig gestört, dass er ihn verklagte. Nicht nur der Kläger, auch die Nachbarn des Beklagten wurden hierzu gehört.
Am Ende wurde in der Urteilsverkündung eine Häufigkeit von vier mal Grillen pro Monat als erträglich ermittelt. Das Verbot wurde erweitert darauf, an zwei aufeinander folgenden Tagen nicht zu grillen.
Bei Zuwiderhandlung kann hier eine Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro oder 6 Monaten Haft erlassen werden.

Dieses drakonische Urteil basiert auch auf der Aussage der übrigen Parteien, die angaben, ebenfalls das Fenster zu schließen, wenn der Nachbar grillt. Sie fühlten sich ebenso wie er vom Grillgeruch belästigt. (Es handelte sich um einen Elektro-Grill, nicht um einen Holzkohle-Grill.)
In diesem Kontext wurde dem Eigentümer nicht nur das Dauer-Grillen untersagt: Auch ein Verbot, die Kamera auf den Balkon des Klägers und somit auf den Kläger zu richten wurde erlassen.

Sie finden die ausführliche Urteilsbegründung unter dem Aktenzeichen

1 S 7620/22 WEG https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-3236?hl=true

(Bitte Link mit einfügen)

Mehrere Entscheidungen fielen zu Ungunsten des Grillens mit Holzkohle aus: Die Geruchsbelästigung hier scheint besonders beim Grillen auf dem Balkon intensiver empfunden zu werden.
Wieviel Grill-Events zumutbar sind, wird landesweit unterschiedlich gesehen. Am härtesten trifft es die Schwaben: Drei mal im Jahr für jeweils zwei Stunden hält das Amtsgericht Stuttgart für zumutbar.
( Az. 10 T 359/95)

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Experten-Tipp:
Vieles lässt sich schon durch die höfliche Bitte regeln, den Grill in einer  günstigen Ecke aufzustellen.
Dann ziehen Bratwurst und Knoblauch nicht so stark in die Nase der Nachbarn. Gleichzeitig wird dem Mieter ohne belehrenden Vortrag – in einem netten Satz – höflich vermittelt, dass eine Kultur der Rücksichtnahme  gewünscht ist.

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Rauchen

Was wäre ein Garten ohne diese paar Minuten “Contemplation”?
Alleine… schon morgens früh im Bademantel …. herrliche Ruhe. Oder gemeinsam mit Freunden, die Zigarette nach dem Essen. Für viele Leute ist Rauchen irgend etwas zwischen Kultur, Entspannung und Bedürfnis.
Nicht jeder kann dieses Gefühl nachvollziehen, weswegen es zu regelrecht kriegerischen Auseinandersetzungen kommen kann.

Der Vermieter kann dem Mieter das Rauchen in den vermieteten Räumen untersagen. Festgehalten werden sollte das in einer klaren Vereinbarung im Mietvertrag. Im Garten allerdings kann er ihm das Rauchen nicht einfach so verbieten.
Hier ist der Vermieter in der Pflicht, eine ausgewogene Lösung zu finden zwischen dem berechtigten Interesse der Nicht-Raucher, die sich durch den Rauch belästigt fühlen und gesund leben wollen.
Auch, wenn Rauchen in unserer Gesellschaft generell als kritisch angesehen wird, steht dem Raucher eine privater Raum für den Genuß zu.
Meistens wird dies über Zeiten und Häufigkeiten geregelt. So erließ das Landgericht Dortmund ein hartes Urteil gegen Raucher, welches als “Raucher-Stundenplan” bekannt wurde:
12 rauchfreie Stunden wurden den Beklagten auferlegt. Diese wurden präzise vorgegeben und im Falle einer Zuwiderhandlung mit 250 000 Euro Strafe, alternativ mit Haft hinterlegt.

Auch hier wurden – wie im Falle des bayerischen Grill-Urteils – Zeugen gehört.
Der Versuch der Kläger, den Beklagten auch das Rauchen in der Küche zu verbieten – wenn der Rauch durch die angeschaltete Absaug-Anlage nach draußen strömt – wurde abgewiesen.
Das Urteil gegen die Raucher ist nachzulesen unter dem Aktenzeichen 1 S 451/15.

Feiern

Wozu ein Garten, wenn nicht für eine Party?
Gerade in den Sommer-Monaten läd ein Garten zu Miteinander, Lebensfreude und Musik ein.
Und genau hier scheiden sich die Geister: Die einen haben dafür viel Verständnis und lassen sich von der Musik und dem Lachen der anderen anstecken.
Die anderen dringen auf Ruhe und  zwar genau von “10 bis um 7” – wie vom Gesetz vorgesehen. Danach muss alles auf Zimmerlautstärke zurück gedreht werden.

Empfehlenswert ist, einen gesunden Kompromiss zu erwirken: Die berechtigten Interessen von Menschen, die zur Arbeit müssen, sollten respektiert werden. Aber auch das Feiern, das gemeinsame Lachen und Essen sind gerechtfertigte Bedürfnisse. Von der ausgewogenen Rücksichtnahme darauf lebt die soziale Nachhaltigkeit.
Die besten Erfahrungen entstehen durch eine homogene Auswahl der Mieter.
Wenn in den Sommer-Monaten einmal im Monat reihum gefeiert wird – wäre das eine gute Lösung?

Doppelte Mieterhöhung – ist das erlaubt?

Gemäß eines Urteils des BGH vom 20.10.2020 ist eine aufeinander folgende Erhöhung der Miete erlaubt. Die Voraussetzung hierfür ist die Beachtung der Paragraphen 558 und 559 des BGB.

Wird die Miete zunächst im Rahmen einer Modernisierung durchgeführt und anschließend die Miete an den ortsüblichen Spiegel angepasst, ist das gesetzes-konform.
Die Voraussetzung ist, dass eine Modernisierung, keine Instandhaltung durchgeführt wird.
Neuer Rollrasen ist keine Modernisierung. Die Anlage einer Terrasse dagegen stellt diese bauliche Maßnahme dar. 20 Prozent innerhalb von drei Jahren sind insgesamt erlaubt.